Jahr: 2013
Blickpunkt Sonderausgabe 2013
Blickpunkt Juli 2013
Bauvorhaben in Unterach
Liebe Unteracherinnen!
Liebe Unteracher!
Wie in unserer Blickpunktausgabe berichtet, wollen wir Ihnen hier die Gelegenheit geben, sich nähere Informationen zum Thema Bauvorhaben „Wohnen am Sonnenhang“ zu holen.
Erstens möchten wir hier die Stellungnahme vom Volksanwalt abbilden, damit Sie sich ihre eigene Meinung bilden können, andererseits würden wir uns freuen, wenn sie uns ihre Meinung dazu im Forum mitteilen.
Auszug aus der Gemeindezeitung 1/2013
Vorwort des Bürgermeisters:
…“Die Hangrutschung im Ortsteil Au/Ramsau bereitet uns immer noch große Sorgen. Meiner Meinung nach ist hier die Berichterstattung leider nicht immer objektiv. Ich darf Ihnen versichern, dass alles, in unserer Macht stehende, getan wird, um hier weiteren Schaden zu vermeiden und die Interessen der Anrainer zu wahren. Die Baufirma Brötzner hat auch bereits mit den Sanierungsarbeiten zur Hangsicherung begonnen und uns versichert, die Arbeiten fachgerecht auszuführen.
Ich darf Ihnen zusichern, das aus heutiger Sicht, ein Verschulden und somit eine Haftung der Gemeinde in dieser Sache ausgeschlossen werden kann.“
Was die Berichterstattung über das Bauvorhaben Brötzner in Au/Ramsau betrifft, ist ein Schaden bereits durch die Erteilung der Baugenehmigung entstanden, obwohl von Seiten der Anrainer und auch schon im Kaplan Projekt, Schautafel 2, auf die Instabilität des Hanges hingewiesen wurde. Eine Geogene Baulandrisikokarte aus dem späten 19 Jahrhundert, die man auf der Gemeinde im ersten Stock besichtigen kann wird auch die Ramsau als Risikobereich dargestellt.
Nachdem die Baugenehmigung auf Basis eines Gutachtens erteilt wurde, stellte sich heraus, dass der Hang dem Gutachten nicht gehorchen wollte und zu rutschen begann.
Baustopp durch die Behörden und Vorschreibungen von umfangreichen Hangsicherungsarbeiten waren die Folge.
Es stellen sich nun einige Fragen:
- Was war das für ein Gutachten, das als Basis der Baugenehmigung herangezogen wurde?
- Handelt es sich um ein neutrales Gutachten, erstellt von einem neutralen Sachverständigen?
- Handelt es sich bei dem Gutachten um eine Privatexpertise?
- In wie weit ist die Gemeinde verantwortlich für dieses Dilemma?
- Hätten nicht Schäden verhindert werden können, durch schnelleres, effektiveres Handeln?
- Warum wird auf Unteracher Bürger nicht gehört, sondern eine Baubewilligung durchgeboxt, deren Folgen unabsehbar sind?
Entscheiden sie selbst:
Ihre ÖVP Unterach
Schreiben von Familie Pölzleithner:
Wir, von der Hangrutschung in der Au, ausgelöst durch Bautätigkeiten der Fa.Brötzner, betroffene Familie möchten die Situation aus unserer Sicht kurz erläutern.
Ende September 2011 wurde mit den Bauarbeiten für 3 Häuser mit je 6 Wohnungen begonnen. Durch den unsachgemäßen Aushub der Baugruben wurde eine Hangrutschung ausgelöst. Bereits 14 Täge später, Oktober 2011, bemerkten wir die ersten Schäden an unserem Haus (Deckenriss, Bruch einer Wasserleitung…..).
Erst Mitte März 2013 wurde mit einer Hangsanierung begonnen, welche bis heute nicht abgeschlossen ist.
Durch die Volksanwaltschaft, welche diesen Fall überprüft hat, wurden nun Missstände in der Verwaltung der Gemeinde Unterach bezüglich des angeführten Bauvorhabens festgestellt.
-Fehler im Bewilligungsverfahren
-Säumnis mit der Entscheidung über die offenen Berufungen
-Trotz Baueinstellung gestattete Fortsetzung der Bauarbeiten
-Säumnis mit der Anordnung von Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Den Bericht des Volksanwaltes ist für jeden unter www.wasserschischule.at „Hangrutschung“ nachzulesen.
Wie weit nun die Baufirma und andere Beteiligte Fehler gemacht haben, müssen die Gerichte urteilen.
Unser Haus ist bisher 6,5 cm gerutscht und wir sind mit vielen Problemen beschäftigt und belastet.
Pölzleithner Armin und Christine
Anonymisierte Auszüge aus dem Schreiben des Volksanwaltes:
Schreiben-Volksanwaltschaft-2013